Terms of Service

Last updated: April 2026 — enconf by NetCell-IT

§ 1 — Scope of Application

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen

NetCell-IT, Felix Netzel
In der Wüste 23a
51381 Leverkusen
Deutschland
E-Mail: info@enconf.com
(nachfolgend „Anbieter")

und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software „enconf" (nachfolgend „Software"), einem webbasierten Hosting-Management-Panel, das als Software-as-a-Service (SaaS) im Abonnement-Modell bereitgestellt wird.

(2) Die Software wird dem Kunden als Lizenz zur Installation auf eigenen oder vom Kunden angemieteten Servern bereitgestellt. Der Anbieter erbringt keine Webhosting-Dienstleistungen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht in einzelnen Klauseln eine abweichende Regelung für Verbraucher oder Unternehmer getroffen wird.

(5) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.


§ 2 — Subject Matter of the Contract

(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der Software „enconf" als Lizenz im Abonnement-Modell. Die Software dient der Verwaltung von Webhosting-Infrastruktur (Webseiten, Domains, E-Mail, Datenbanken, SSL-Zertifikate, Backups, FTP-Zugänge, DNS, Firewall und weiteren Diensten).

(2) Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website enconf.com sowie aus der zum Vertragszeitpunkt gewählten Paket-Stufe (Starter, Business, Professional).

(3) Die Software wird dem Kunden zur Installation auf dessen eigenen oder von ihm angemieteten Servern bereitgestellt. Der Anbieter stellt keine Server-Infrastruktur zur Verfügung und ist nicht für den Betrieb der Server des Kunden verantwortlich.

(4) Während der Vertragslaufzeit erhält der Kunde Zugang zu Software-Updates und Fehlerbehebungen (Patches), die über den integrierten Update-Mechanismus bereitgestellt werden.

(5) Der Anbieter behält sich vor, den Leistungsumfang der Software weiterzuentwickeln und anzupassen, soweit dies dem technischen Fortschritt dient, sachlich gerechtfertigt ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.


§ 3 — Conclusion of Contract

(1) Die Darstellung der Software und der Lizenzpakete auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum).

(2) Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs über das Kundenportal (enconf.com) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder die Software-Lizenz freischaltet. Die bloße automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.

(4) Der Vertragstext wird beim Anbieter gespeichert. Der Kunde kann die AGB jederzeit auf der Website abrufen.

(5) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.


§ 4 — Trial Period

(1) Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenlose Testphase (Trial) einräumen. Dauer und Umfang der Testphase ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Während der Testphase wird die Software mit vollem oder eingeschränktem Funktionsumfang bereitgestellt. Ein Anspruch auf eine Testphase besteht nicht.

(3) Die Testphase endet automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Wünscht der Kunde eine Weiternutzung, muss er ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Erfolgt kein Abschluss, wird der Zugang zur Software deaktiviert.

(4) Während der Testphase besteht kein Anspruch auf Support, Verfügbarkeit oder Gewährleistung. Der Anbieter kann die Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.

(5) Eine Testphase wird pro Kunde und pro Server nur einmalig gewährt. Die missbräuchliche Inanspruchnahme mehrerer Testphasen (z. B. durch Registrierung mehrerer Accounts) ist unzulässig und berechtigt den Anbieter zur sofortigen Sperrung.


§ 5 — License and Usage Rights

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches (nicht-exklusives), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen des gewählten Lizenzpakets ein.

(2) Die Lizenz ist an die Anzahl der Server und Webseiten gebunden, die im jeweiligen Paket enthalten sind:

  • Starter (€ 9,99/Monat inkl. MwSt.) — gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung
  • Business (€ 19,99/Monat inkl. MwSt.) — gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung
  • Professional (€ 39,99/Monat inkl. MwSt.) — gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung

(3) Die Lizenz wird technisch durch einen Lizenzschlüssel validiert, der an die Server-Hardware des Kunden gebunden ist. Die Software kommuniziert zur Lizenzvalidierung periodisch mit dem Lizenzserver des Anbieters (sog. „Phone-Home"-Verfahren). Wird die Verbindung zum Lizenzserver dauerhaft unterbrochen, kann die Software in einen eingeschränkten Modus wechseln oder deaktiviert werden.

(4) Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:

  • die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder in sonstiger Weise den Quellcode zu ermitteln, es sei denn, dies ist nach § 69e UrhG zwingend erlaubt;
  • Lizenzschlüssel oder Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder mehrfach zu verwenden;
  • technische Schutzmechanismen (Kopierschutz, Lizenzvalidierung, Hardware-Bindung) zu umgehen, zu entfernen oder zu verändern;
  • die Software über den vertraglich vereinbarten Umfang (Server-/Webseiten-Limit) hinaus zu nutzen;
  • die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten oder unterzulizenzieren;
  • die Software in einer Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt.

(5) Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen ist der Anbieter berechtigt, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(6) Mit Beendigung des Vertrages erlöschen sämtliche Nutzungsrechte. Der Kunde ist verpflichtet, die Software von allen Servern zu deinstallieren und etwaige Sicherungskopien zu vernichten.


§ 6 — Reseller Program

(1) Der Anbieter bietet ein Reseller-Programm an, über das autorisierte Partner die Software an Endkunden weitervertreiben können. Die Teilnahme am Reseller-Programm bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(2) Der Reseller wird nicht Vertragspartner des Endkunden in Bezug auf die Softwarelizenz, es sei denn, dies wird im Reseller-Vertrag ausdrücklich anders geregelt.

(3) Der Reseller ist verpflichtet, seinen Endkunden die jeweils gültigen AGB und Datenschutzbestimmungen des Anbieters zugänglich zu machen.

(4) Die Konditionen des Reseller-Programms (Rabatte, Abrechnungsmodalitäten, Mindestabnahmen) werden in der gesonderten Reseller-Vereinbarung geregelt.


§ 7 — Prices and Payment Terms

(1) Die aktuell gültigen Preise ergeben sich aus der Preisliste auf der Website des Anbieters. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Freischaltung der Lizenz, sofern keine Testphase vereinbart wurde.

(3) Die Zahlung erfolgt über das Kundenportal des Anbieters (enconf.com) per:

  • SEPA-Lastschrift
  • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
  • PayPal

(4) Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt mindestens 5 Werktage vor dem Einzugstermin per E-Mail.

(5) Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form (PDF per E-Mail oder im Kundenportal) zur Verfügung gestellt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.

(6) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug (§ 286 BGB), ist der Anbieter berechtigt:

  • Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) gemäß § 288 BGB zu verlangen;
  • die Lizenz nach vorheriger Mahnung mit angemessener Nachfrist zu sperren;
  • bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 14 Tagen nach Mahnung den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(7) Die Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde, soweit die Rücklastschrift nicht vom Anbieter verursacht wurde.


§ 8 — Price Adjustments

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die monatlichen Lizenzpreise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen, sofern sich die der Preiskalkulation zugrundeliegenden Kostenfaktoren (insbesondere Personal-, Infrastruktur-, Lizenz- oder Energiekosten) wesentlich verändert haben.

(2) Preiserhöhungen von mehr als 5 % gegenüber dem bisherigen Preis werden dem Kunden per E-Mail an die hinterlegte Adresse mitgeteilt.

(3) Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich oder in Textform erklärt werden und wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung wirksam.

(4) Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt der angepasste Preis ab dem mitgeteilten Zeitpunkt als vereinbart.

(5) Gesetzliche Änderungen der Umsatzsteuer werden unabhängig von vorstehenden Regelungen an den Kunden weitergegeben.


§ 9 — Contract Duration and Termination

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums (Kalendermonat) gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit der Zahlung fälliger Beträge in Verzug ist;
  • der Kunde wesentlich gegen diese AGB verstößt, insbesondere gegen die Nutzungsbeschränkungen gemäß § 5;
  • der Kunde die Software zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte nutzt;
  • der Kunde Lizenzschlüssel manipuliert, weitergibt oder technische Schutzmaßnahmen umgeht;
  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Die Kündigung kann über das Kundenportal, per E-Mail an info@enconf.com oder postalisch erfolgen.

(4) Nach Beendigung des Vertrages wird die Lizenz deaktiviert. Der Kunde ist verpflichtet, die Software innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zu deinstallieren. Daten des Kunden, die auf dessen Servern gespeichert sind, verbleiben beim Kunden; der Anbieter hat hierauf keinen Zugriff.

(5) Im Kundenportal gespeicherte Daten (Rechnungen, Stammdaten) werden nach Vertragsende für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht.


§ 10 — Right of Withdrawal (Consumers)

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

NetCell-IT, Felix Netzel
In der Wüste 23a, 51381 Leverkusen
E-Mail: info@enconf.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An: NetCell-IT, Felix Netzel, In der Wüste 23a, 51381 Leverkusen, E-Mail: info@enconf.com
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

(1) Das Widerrufsrecht steht ausschließlich Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zu.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrages (Freischaltung der Lizenz) mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).


§ 11 — Availability and Support

(1) Der Anbieter bemüht sich, die Lizenzvalidierungsserver und das Kundenportal mit einer möglichst hohen Verfügbarkeit zu betreiben. Eine bestimmte Verfügbarkeit (SLA) wird nicht garantiert (Best-Effort-Prinzip).

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail oder über das Kundenportal angekündigt.

(3) Die Software enthält einen Toleranzzeitraum (Grace Period) für die Lizenzvalidierung. Bei vorübergehender Nichterreichbarkeit des Lizenzservers bleibt die Software für einen angemessenen Zeitraum funktionsfähig.

(4) Support wird ausschließlich per E-Mail (info@enconf.com) in deutscher und englischer Sprache erbracht. Ein Anspruch auf Bearbeitung innerhalb bestimmter Reaktionszeiten besteht nicht.

(5) Der Support umfasst Hilfe bei Fragen zur Bedienung der Software sowie zur Lizenzaktivierung. Nicht vom Support umfasst sind:

  • die Administration der Server-Infrastruktur des Kunden;
  • die Behebung von Problemen, die durch Drittanbieter-Software verursacht werden;
  • Individualprogrammierung oder Anpassungswünsche;
  • Schulungen.

§ 12 — Customer Obligations

(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und während der gesamten Vertragslaufzeit wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und seine Kontaktdaten aktuell zu halten.

(2) Der Kunde ist für die Sicherheit und Wartung seiner Server-Infrastruktur selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:

  • die regelmäßige Durchführung von Sicherheitsupdates des Betriebssystems und aller installierten Software;
  • die Einrichtung und Pflege einer angemessenen Firewall-Konfiguration;
  • den Schutz von Zugangsdaten (SSH, Panel-Login, Datenbankpasswörter) vor unbefugtem Zugriff;
  • die regelmäßige Erstellung von Backups seiner Daten und Konfigurationen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich auf unterstützten Betriebssystemen zu installieren. Die aktuell unterstützten Plattformen ergeben sich aus der Dokumentation.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm und seinen Endkunden über die Software verwalteten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere dürfen keine Inhalte verbreitet werden, die:

  • strafrechtlich relevant sind (z. B. Volksverhetzung, Kinderpornografie, Betrug);
  • Rechte Dritter verletzen (Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrechte);
  • zum Versand unerlaubter Werbung (Spam) dienen;
  • Schadsoftware (Malware, Viren, Trojaner) verbreiten.

(5) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder seine Endkunden beruhen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, Störungen und Sicherheitsvorfälle, die die Software betreffen, unverzüglich an den Anbieter zu melden.


§ 13 — Warranty and Defect Liability

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Funktionen entspricht. Unerhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung stellen keinen Mangel dar.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung unter genauer Beschreibung des Fehlerbildes (reproduzierbare Schritte, Logdateien, Screenshots) an den Anbieter zu melden.

(3) Der Anbieter wird gemeldete Mängel im Rahmen der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist beheben, wobei dem Anbieter die Wahl der Art der Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Bereitstellung einer neuen, mangelfreien Version) obliegt.

(4) Die Gewährleistung entfällt, soweit der Mangel verursacht wurde durch:

  • unsachgemäße Nutzung oder Bedienung durch den Kunden;
  • Veränderungen der Software durch den Kunden oder Dritte;
  • den Betrieb auf nicht unterstützten Betriebssystemen oder in nicht kompatibler Serverumgebung;
  • höhere Gewalt oder Umstände, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen;
  • das Unterlassen der Installation vom Anbieter bereitgestellter Updates und Patches.

(5) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf (12) Monate ab Bereitstellung der jeweiligen Softwareversion. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§ 438 BGB).

(6) Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, richten sich nach § 15 dieser AGB.


§ 14 — Software Updates

(1) Während der Vertragslaufzeit stellt der Anbieter Software-Updates (Fehlerbehebungen, Sicherheitspatches, Funktionserweiterungen) zur Verfügung. Diese werden über den integrierten Update-Mechanismus der Software oder über das Paketmanagement des Betriebssystems bereitgestellt.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sicherheitsrelevante Updates zeitnah zu installieren. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch das Unterlassen der Installation bereitgestellter Sicherheitsupdates entstehen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Support für ältere Softwareversionen einzustellen, wenn eine neuere Version veröffentlicht wurde. Die Einstellung wird dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt.

(4) Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen oder Weiterentwicklungen besteht nicht.


§ 15 — Liability

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die von einer vom Anbieter übernommenen Garantie oder Zusicherung umfasst sind, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Die Haftung für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden ist der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Vergütung, maximal jedoch EUR 10.000,00.

(6) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(8) Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste beim Kunden. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich (vgl. § 12 Abs. 2).

(9) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Software durch den Kunden oder dessen Endkunden an Dritten entstehen.

(10) Der Anbieter haftet nicht für die Inhalte, die der Kunde oder dessen Endkunden über die Software verwalten, hosten oder veröffentlichen.


§ 16 — Data Protection

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter enconf.com/datenschutz.

(3) Im Rahmen der Lizenzvalidierung (Phone-Home) werden folgende Daten an den Lizenzserver des Anbieters übermittelt:

  • Lizenzschlüssel;
  • Hardware-Identifikationsmerkmale des Servers (anonymisierter Hardware-Hash);
  • Softwareversion;
  • Anzahl der verwalteten Webseiten und Server;
  • IP-Adresse des Servers (technisch bedingt bei Verbindungsaufbau).

(4) Der Kunde ist als Betreiber seiner Server selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Endkunden. Der Anbieter hat keinen Zugriff auf die auf den Servern des Kunden gespeicherten Daten.

(5) Soweit der Anbieter im Rahmen des Supports Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden erhalten sollte (z. B. durch vom Kunden übermittelte Logdateien), werden diese Daten ausschließlich zur Bearbeitung der Supportanfrage verwendet und anschließend gelöscht.


§ 17 — Confidentiality

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere:

  • Lizenzschlüssel und Zugangsdaten;
  • technische Dokumentation und Quellcode der Software;
  • Geschäftsinformationen, Preisvereinbarungen und Kundendaten;
  • Informationen über Sicherheitsarchitektur und -maßnahmen.

(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt werden;
  • dem Empfänger bereits vor Erhalt vom Offenleger bekannt waren;
  • dem Empfänger von einem Dritten ohne Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten mitgeteilt wurden;
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von drei (3) Jahren fort.


§ 18 — Force Majeure

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verspätung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Epidemien/Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung, DDoS-Angriffe oder sonstige Cyberattacken auf die Infrastruktur, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.

(3) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und das voraussichtliche Ende des Falles höherer Gewalt informieren.

(4) Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. In diesem Fall werden bereits gezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Lizenzgebühren anteilig erstattet.


§ 19 — Set-Off and Right of Retention

(1) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Zurückbehaltungsrechte des Kunden, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für Verbraucher, soweit sie mit Ansprüchen aufrechnen, die ihnen aus diesem Vertragsverhältnis zustehen.


§ 20 — Assignment

(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten oder übertragen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein Nachfolgeunternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern dies für den Kunden nicht nachteilig ist.


§ 21 — Copyright and Intellectual Property

(1) Die Software, einschließlich aller Bestandteile (Quellcode, Objekt-Code, Dokumentation, Grafiken, Benutzeroberfläche), ist urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte verbleiben beim Anbieter.

(2) Die Marken „enconf" und „NetCell" sowie alle damit verbundenen Logos und Kennzeichen sind Eigentum des Anbieters. Eine Nutzung durch den Kunden ist nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke gestattet.

(3) Der Kunde darf Copyright-Hinweise, Markenzeichen und sonstige Eigentumsvermerke in der Software nicht entfernen, verändern oder unkenntlich machen.

(4) Dem Kunden ist es gestattet, das „Powered by enconf"-Logo in seiner Weboberfläche zu verwenden. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.


§ 22 — Suspension

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren, wenn:

  • der Kunde mit der Zahlung trotz Mahnung in Verzug ist;
  • ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung der Software besteht;
  • die Sperrung zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit oder Integrität der Lizenzinfrastruktur erforderlich ist;
  • der Anbieter hierzu durch behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet ist.

(2) Der Anbieter wird den Kunden über die Sperrung und deren Gründe unverzüglich informieren, es sei denn, die Information würde den Zweck der Sperrung gefährden oder steht einer gesetzlichen Verpflichtung entgegen.

(3) Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für den betreffenden Zeitraum, sofern der Kunde die Sperrung zu vertreten hat.

(4) Die Sperrung wird unverzüglich aufgehoben, sobald der Sperrgrund entfällt.


§ 23 — Export Control

(1) Der Kunde ist sich bewusst, dass die Software unter Umständen Exportkontrollvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland unterliegen kann.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht in Länder zu exportieren oder zugänglich zu machen, die Embargobestimmungen unterliegen, und nicht an sanktionierte Personen oder Organisationen weiterzugeben.

(3) Der Kunde wird die jeweils geltenden Exportkontrollvorschriften eigenverantwortlich einhalten.


§ 24 — Dispute Resolution

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

(2) Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Die Parteien werden sich bemühen, Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst gütlich beizulegen.


§ 25 — Applicable Law and Jurisdiction

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Leverkusen. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die gerichtliche Zuständigkeit, insbesondere Art. 17, 18 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO).


§ 26 — Amendments to Terms

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn:

  • die Änderung durch Gesetzesänderungen, Rechtsprechung oder behördliche Anordnungen erforderlich wird;
  • die Änderung lediglich dem Kunden vorteilhaft ist;
  • die Änderung zur Schließung einer Regelungslücke erforderlich ist, die das Vertragsgefüge nachweislich stört;
  • die Änderung redaktioneller oder klarstellender Natur ist und den Vertragsinhalt nicht zu Lasten des Kunden ändert.

(2) Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informieren. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen.

(3) Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gelten die geänderten AGB als genehmigt. In der Änderungsmitteilung wird der Anbieter den Kunden gesondert auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines nicht erklärten Widerspruchs hinweisen.

(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Bis zur Kündigung gelten die bisherigen AGB fort.


§ 27 — Severability Clause

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

(3) Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweisen.


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