§ 1 — Scope of Application
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen
NetCell-IT, Felix Netzel
In der Wüste 23a
51381 Leverkusen
Deutschland
E-Mail: info@enconf.com
(nachfolgend „Anbieter")
und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software „enconf" (nachfolgend „Software"), einem webbasierten Hosting-Management-Panel, das als Software-as-a-Service (SaaS) im Abonnement-Modell bereitgestellt wird.
(2) Die Software wird dem Kunden als Lizenz zur Installation auf eigenen oder vom Kunden angemieteten Servern bereitgestellt. Der Anbieter erbringt keine Webhosting-Dienstleistungen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht in einzelnen Klauseln eine abweichende Regelung für Verbraucher oder Unternehmer getroffen wird.
(5) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 — Subject Matter of the Contract
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der Software „enconf" als Lizenz im Abonnement-Modell. Die Software dient der Verwaltung von Webhosting-Infrastruktur (Webseiten, Domains, E-Mail, Datenbanken, SSL-Zertifikate, Backups, FTP-Zugänge, DNS, Firewall und weiteren Diensten).
(2) Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website enconf.com sowie aus der zum Vertragszeitpunkt gewählten Paket-Stufe (Starter, Business, Professional).
(3) Die Software wird dem Kunden zur Installation auf dessen eigenen oder von ihm angemieteten Servern bereitgestellt. Der Anbieter stellt keine Server-Infrastruktur zur Verfügung und ist nicht für den Betrieb der Server des Kunden verantwortlich.
(4) Während der Vertragslaufzeit erhält der Kunde Zugang zu Software-Updates und Fehlerbehebungen (Patches), die über den integrierten Update-Mechanismus bereitgestellt werden.
(5) Der Anbieter behält sich vor, den Leistungsumfang der Software weiterzuentwickeln und anzupassen, soweit dies dem technischen Fortschritt dient, sachlich gerechtfertigt ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
§ 3 — Conclusion of Contract
(1) Die Darstellung der Software und der Lizenzpakete auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs über das Kundenportal (enconf.com) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder die Software-Lizenz freischaltet. Die bloße automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
(4) Der Vertragstext wird beim Anbieter gespeichert. Der Kunde kann die AGB jederzeit auf der Website abrufen.
(5) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 4 — Trial Period
(1) Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenlose Testphase (Trial) einräumen. Dauer und Umfang der Testphase ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Während der Testphase wird die Software mit vollem oder eingeschränktem Funktionsumfang bereitgestellt. Ein Anspruch auf eine Testphase besteht nicht.
(3) Die Testphase endet automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Wünscht der Kunde eine Weiternutzung, muss er ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Erfolgt kein Abschluss, wird der Zugang zur Software deaktiviert.
(4) Während der Testphase besteht kein Anspruch auf Support, Verfügbarkeit oder Gewährleistung. Der Anbieter kann die Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
(5) Eine Testphase wird pro Kunde und pro Server nur einmalig gewährt. Die missbräuchliche Inanspruchnahme mehrerer Testphasen (z. B. durch Registrierung mehrerer Accounts) ist unzulässig und berechtigt den Anbieter zur sofortigen Sperrung.
§ 5 — License and Usage Rights
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches (nicht-exklusives), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen des gewählten Lizenzpakets ein.
(2) Die Lizenz ist an die Anzahl der Server und Webseiten gebunden, die im jeweiligen Paket enthalten sind:
- Basic (€ 8,90/Monat inkl. MwSt.) — gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung
- Business (€ 18,90/Monat inkl. MwSt.) — gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung
- Hoster (€ 32,90/Monat inkl. MwSt.) — gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung
(3) Die Lizenz wird technisch durch einen Lizenzschlüssel validiert, der an die Server-Hardware des Kunden gebunden ist. Die Software kommuniziert zur Lizenzvalidierung periodisch mit dem Lizenzserver des Anbieters (sog. „Phone-Home"-Verfahren). Wird die Verbindung zum Lizenzserver dauerhaft unterbrochen, kann die Software in einen eingeschränkten Modus wechseln oder deaktiviert werden.
(4) Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:
- die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder in sonstiger Weise den Quellcode zu ermitteln, es sei denn, dies ist nach § 69e UrhG zwingend erlaubt;
- Lizenzschlüssel oder Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder mehrfach zu verwenden;
- technische Schutzmechanismen (Kopierschutz, Lizenzvalidierung, Hardware-Bindung) zu umgehen, zu entfernen oder zu verändern;
- die Software über den vertraglich vereinbarten Umfang (Server-/Webseiten-Limit) hinaus zu nutzen;
- die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten oder unterzulizenzieren;
- die Software in einer Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt.
(5) Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen ist der Anbieter berechtigt, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(6) Mit Beendigung des Vertrages erlöschen sämtliche Nutzungsrechte. Der Kunde ist verpflichtet, die Software von allen Servern zu deinstallieren und etwaige Sicherungskopien zu vernichten.
§ 6 — Reseller Program
(1) Der Anbieter bietet ein Reseller-Programm an, über das autorisierte Partner die Software an Endkunden weitervertreiben können. Die Teilnahme am Reseller-Programm bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(2) Der Reseller wird nicht Vertragspartner des Endkunden in Bezug auf die Softwarelizenz, es sei denn, dies wird im Reseller-Vertrag ausdrücklich anders geregelt.
(3) Der Reseller ist verpflichtet, seinen Endkunden die jeweils gültigen AGB und Datenschutzbestimmungen des Anbieters zugänglich zu machen.
(4) Die Konditionen des Reseller-Programms (Rabatte, Abrechnungsmodalitäten, Mindestabnahmen) werden in der gesonderten Reseller-Vereinbarung geregelt.
§ 7 — Prices and Payment Terms
(1) Die aktuell gültigen Preise ergeben sich aus der Preisliste auf der Website des Anbieters. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Freischaltung der Lizenz, sofern keine Testphase vereinbart wurde.
(3) Die Zahlung erfolgt über das Kundenportal des Anbieters (enconf.com) per:
- SEPA-Lastschrift
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
(4) Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt mindestens 5 Werktage vor dem Einzugstermin per E-Mail.
(5) Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form (PDF per E-Mail oder im Kundenportal) zur Verfügung gestellt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
(6) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug (§ 286 BGB), ist der Anbieter berechtigt:
- Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) gemäß § 288 BGB zu verlangen;
- die Lizenz nach vorheriger Mahnung mit angemessener Nachfrist zu sperren;
- bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 14 Tagen nach Mahnung den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(7) Die Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde, soweit die Rücklastschrift nicht vom Anbieter verursacht wurde.
§ 8 — Price Adjustments
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die monatlichen Lizenzpreise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen, sofern sich die der Preiskalkulation zugrundeliegenden Kostenfaktoren (insbesondere Personal-, Infrastruktur-, Lizenz- oder Energiekosten) wesentlich verändert haben.
(2) Preiserhöhungen von mehr als 5 % gegenüber dem bisherigen Preis werden dem Kunden per E-Mail an die hinterlegte Adresse mitgeteilt.
(3) Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich oder in Textform erklärt werden und wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung wirksam.
(4) Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt der angepasste Preis ab dem mitgeteilten Zeitpunkt als vereinbart.
(5) Gesetzliche Änderungen der Umsatzsteuer werden unabhängig von vorstehenden Regelungen an den Kunden weitergegeben.
§ 9 — Contract Duration and Termination
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums (Kalendermonat) gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit der Zahlung fälliger Beträge in Verzug ist;
- der Kunde wesentlich gegen diese AGB verstößt, insbesondere gegen die Nutzungsbeschränkungen gemäß § 5;
- der Kunde die Software zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte nutzt;
- der Kunde Lizenzschlüssel manipuliert, weitergibt oder technische Schutzmaßnahmen umgeht;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Die Kündigung kann über das Kundenportal, per E-Mail an info@enconf.com oder postalisch erfolgen.
(4) Nach Beendigung des Vertrages wird die Lizenz deaktiviert. Der Kunde ist verpflichtet, die Software innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zu deinstallieren. Daten des Kunden, die auf dessen Servern gespeichert sind, verbleiben beim Kunden; der Anbieter hat hierauf keinen Zugriff.
(5) Im Kundenportal gespeicherte Daten (Rechnungen, Stammdaten) werden nach Vertragsende für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht.